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Wenn der Hahn kräht

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Literaturverfilmung aus dem Jahre 1936
  • Deutsche Erstaufführung: 23.03.1936
  • Länge: 2391m 88min
  • Land: Deutschland
  • Produzent: Carl Froelich
  • Regie: Carl Froelich
  • Drehbuch: August Hinrichs, Axel Eggebrecht
  • Autor: August Hinrichs
  • Kamera: Reimar Kuntze
  • Musik: Hansom Milde-Meißner
  • Ton: Hans Grimm
  • Bauten: Franz Schrödter, Walter Haag
  • Kurzinhalt:
    Früh, wenn der Hahn kräht, läßt Lena, die Tochter des Gemeindevorstehers Kreyenborg, den jungen Tierarzt Peter Renken aus ihrem Schlafzimmerfenster hinaus. Doch ihre Eltern sind gegen diese Liebe, denn Lena ist Piepers Gustav versprochen, der einen großen Hof erben wird. Auf Gustav wiederum hat es Marie abgesehen, die zu Besuch aus der Stadt gekommen ist. Gustav mag sie auch, doch schließlich hat ...
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    Früh, wenn der Hahn kräht, läßt Lena, die Tochter des Gemeindevorstehers Kreyenborg, den jungen Tierarzt Peter Renken aus ihrem Schlafzimmerfenster hinaus. Doch ihre Eltern sind gegen diese Liebe, denn Lena ist Piepers Gustav versprochen, der einen großen Hof erben wird. Auf Gustav wiederum hat es Marie abgesehen, die zu Besuch aus der Stadt gekommen ist. Gustav mag sie auch, doch schließlich hat er ein Versprechen gegeben. Als beim Feuerwehrball sich Lenas Vater der Marie nähert und zu ihr aufs Zimmer kommen will, überredet sie ihren Onkel, Schneider Witt, in ihrem Bett zu schlafen und fährt in die Stadt zurück. Witts Nichte Stine erscheint am nächsten Morgen beim Gemeindevorsteher und meldet einen Einbrecher, der in der Nacht ihren Onkel im Bett mit einer Axt bedroht hat. Sie hat ihn mit einer Mistgabel ins Hinterteil gestochen und vertrieben. Kreyenborg, der gerade heute über heftige Schmerzen an dieser Stelle klagt, versucht nun alles zu vertuschen. Und hätte ihm nicht ein junger Tierarzt dabei geholfen, hätte er nie so schnell eingewilligt, daß seine Tochter Lena diesen ganz schnell zum Mann bekommt.
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  • Produktion: Carl Froelich-Tonfilm Produktion. GmbH
  • FSK-Freigabe: freigegeben ab 12(zwölf)Jahren