DIE ROTSCHILDS ist ein unter der NS-Regierung entstandener antibritischer und antisemitischer Propagandafilm von Erich Waschneck aus dem Jahr 1940.
Der Film schildert den Aufstieg der jüdischen Bankiersfamilie Rothschild zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Im Frankfurt von 1806 überantwortet Kurfürst Wilhelm IX. dem Bankier Mayer Amschel Rothschild Obligationen im Wert von 600.000 Pfund. Er befindet sich auf der Flucht vor Napoleon und will das Kapital sicher nach England transferieren lassen. Rothschild nutzt das Geld in eigenem Interesse. Mit Hilfe seiner Söhne Nathan, der als Bankier in London agiert, und dem nach Paris entsandten James erwirtschaftet er sich innerhalb eines Jahrzehnts ein eigenes Vermögen. Trotz seiner Verbindungen zum britischen Schatzamt, bleibt Nathan der Zugang zur Londoner Gesellschaft verwehrt. Dennoch landet er den größten Coup der Familie: Er erfährt als Erster von Napoleons Niederlage bei Waterloo, verbreitet aber das Gerücht von Napoleons Sieg über England. Die daraufhin stark fallenden britischen Aktien kauft er zu Spottpreisen und verdient damit ein Vermögen. Um ganz Europa finanziell in seine Gewalt zu bringen, verbündet er sich mit dem Kommissar des britischen Schatzamtes.
Waschnecks antisemitischer Film kam zu der Zeit in die Kinos, in der in den Konzentrationslagern die Massenvernichtung europäischer Juden begann. Die tumbe, karikaturhafte Darstellung der jüdischen Bankiers als geldgierig, schmutzig und gewissenlos diente als mediale Rechtfertigung der Verbrechen des NS-Regimes. Anfang des Krieges gedreht, machte der volksverhetzende Spielfilm die Juden zu Komplizen Englands, des Feindes Nummer eins.
Neben JUD SÜß (1940, R: Veit Harlan) und DER EWIGE JUDE (1940, R: Fritz Hippler) ist DIE ROTSCHILDS eines der wichtigsten historischen Dokumente zur Rechtfertigung und Erklärung der Deportation durch die Nazis. Die drei Filme propagieren am explizitesten Hass und Feindseligkeit gegen Juden und wurden gezielt zur Massenbeeinflussung verwandt.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.
Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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