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Die Keusche Sünderin

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Komödie aus dem Jahre 1943
  • Deutsche Erstaufführung: 14.12.1943
  • Länge: 2348m 86min
  • Land: Deutschland
  • Regie: Joe Stöckel
  • Drehbuch: Friedrich Forster, Rudo Ritter, Ludwig Schmid-Wildy
  • Autor: Friedrich Forster
  • Kamera: Heinz Schnackertz
  • Musik: Hans Diernhammer
  • Ton: Ludwig Heiß
  • Bauten: Kurt Dürnhöfer, Max Seefelder
  • Kurzinhalt:
    Xaver Bimshofer ist der reichste Bauer im Ort, und deshalb soll Lenerl, seine einzige Tochter, einen Burschen heiraten, der das Zeug hat, den mustergültigen Hof weiterzuführen. Wenn der Bimshofer wüßte, daß Lenerl sich schon längst mit dem Knecht Sepp einig ist, daß sie bald heiraten wollen! So aber verdächtigt er jeden jungen Kerl des Ortes, bei seiner armen, unschuldigen Tochter fensterln zu wol ...
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    Xaver Bimshofer ist der reichste Bauer im Ort, und deshalb soll Lenerl, seine einzige Tochter, einen Burschen heiraten, der das Zeug hat, den mustergültigen Hof weiterzuführen. Wenn der Bimshofer wüßte, daß Lenerl sich schon längst mit dem Knecht Sepp einig ist, daß sie bald heiraten wollen! So aber verdächtigt er jeden jungen Kerl des Ortes, bei seiner armen, unschuldigen Tochter fensterln zu wollen. Damit das Lenerl allen Versuchungen auch wirklich widersteht, holt er eine alte, steinerne Statue aus dem Schuppen des Thomas Kammerlehner: die "keusche Kunigunde", die als Beschützerin der Keuschheit gilt und durch ihre positive Ausstrahlung auch Lenerl vor der Sünde bewahren soll. Als kurz darauf der Kunsthistoriker Minze wie jedes Jahr seinen Urlaub in Pinzhinting verlebt, traut er beim Anblick der "keuschen Kunigunde" kaum seinen Augen: eine original frührömische Statue von großem Seltenheitswert im Hause eines nichtsahnenden Bauern! Doch der Bimshofer läßt sich nicht zum Verkauf des kostbaren Stücks bewegen. Also muß Professor Minze dem alten Dickkopf beweisen, daß die Dame aus Stein in Wahrheit nichts und niemanden vor der Lust nach Liebe bewahren kann.
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  • Produktion: Bavaria-Filmkunst GmbH
  • FSK-Freigabe: freigegeben ab 16(sechzehn)Jahren