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1945-1960er: Bundesrepublikanische Nachkriegszeit

1945-1960er: Bundesrepublikanische Nachkriegszeit

Mit Kriegsende und Zusammenbruch des Dritten Reichs im Mai 1945 kommt die gesamte deutsche Filmindustrie zum Erliegen. Die reichseigenen Produktionsgesellschaften Ufa, Universum Film, Bavaria, Tobis und Terra werden von den Alliierten aufgelöst, ihr Vermögen beschlagnahmt und bis 1953 verwaltet. In den ersten Nachkriegsjahren sorgen die Kontrollbehörden in den westlichen Besatzungszonen dafür, dass nur politisch unbedenkliche Filme in die Kinos kommen. Dazu zählen vor allem amerikanische Produktionen, die seit 1941 nicht mehr in deutschen Kinos gezeigt worden sind. Hinzu kommen Reprisen aus dem Unterhaltungsrepertoire und sogenannte „Überläufer“: Filme, deren Produktion während des Krieges begonnen hatte, die aber erst nach dem Sieg der Alliierten fertig gestellt worden sind.

Erst um 1950 beginnen die West-Alliierten damit, Lizenzen für deutsche Filmproduktionsfirmen zu erteilen und damit den Markt zu liberalisieren. 1953 übergeben die West-Alliierten die Verwaltung des ehemals reichseigenen Filmstocks an die Bundesrepublik Deutschland. Noch im gleichen Jahr verabschiedet der Bundestag ein „Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des reichseigenen Filmvermögens“, das eine möglichst rasche Privatisierung vorsieht. 1956 verkauft die Bundesrepublik den Filmstock an die neugegründeten Firmen Bavaria Filmkunst GmbH und Universum Film GmbH.