Karl Hartls Spielfilm aus dem Jahr 1936 ist eine kriegsverherrlichende Propagandaproduktion der gleichgeschalteten Filmindustrie des NS-Regimes.
Das unter russischer Herrschaft stehende Gouvernement Grodnow im Jahre 1830: Die Unterdrückung der polnischen Bevölkerung durch die Russen ist immer stärker geworden. Die Regimenter der polnischen Armee sind auf russische Garnisonen verteilt und stehen unter deren Kommando. So sind auch der polnische Rittmeister Staniewski und sein Freund, der Rittmeister Wolski, im weißrussischen Grodnow stationiert.
Wolski, verlobt mit der Polin Janka, redet Staniewski ins Gewissen: Dieser liebt die Russin Katerina, die zudem die Schwester des russischen Gouverneurs ist. Wolski ahnt: Wenn Staniewski Katerina heiratet, wird er für die polnische Sache verloren sein.
Während eines großen Balls beim Gouverneur, zu dem auch die polnischen Offiziere geladen sind, erhält Wolski die Nachricht, dass in Polen der Aufruhr gegen die Russen begonnen hat. Die polnische Regierung fordert ihn mit seinen Männern zum Abmarsch zurück in die Heimat auf. Staniewski bleibt mit Katerina auf dem Ball – seine Kameraden aber, die auf ihn gewartet haben, werden von den Russen gefangengenommen und zum Tod am Strang verurteilt. Im Wissen, dass er an seinen polnischen Kameraden schuldig geworden ist, hält er beim Gouverneur nicht um die Hand von dessen Schwester Katerina an, sondern bittet um die Freilassung der polnischen Offiziere. Als dies abgelehnt wird, organisiert er deren bewaffnete Befreiung. Um die Flucht seiner Kameraden zu ermöglichen, stellt er sich allein den russischen Verfolgern und wird dabei erschossen.
Der propagandistische Zweck, den der Film erfüllen sollte, wurde auf zweierlei Ebene verfolgt. Zum Einen versuchte das NS-Regime seine kriegerischen Handlungen immer als Antwort auf einen feindlichen Angriff zu rechtfertigen – im Film erwehren sich daher die polnischen Soldaten nur der russischen Unterdrücker. Zum Anderen preist Hartls Film die Opferbereitschaft des Einzelnen für die Gemeinschaft an. Unter den Nazifilmen gehört RITT IN DIE FREIHEIT zu den eher verhalten propagandistischen. Hartl drehte hauptsächlich unpolitische Unterhaltungsfilme.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.
Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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