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Alarmstufe V

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Kriminalfilm aus dem Jahre 1941
  • Deutsche Erstaufführung: 22.12.1941
  • Länge: 2515m 92min
  • Land: Deutschland
  • Regie: Alois Johannes Lippl
  • Drehbuch: Fred Andreas, Alois Johannes Lippl
  • Kamera: Carl Hoffmann, Heinz Schnackertz
  • Musik: Leo Leux
  • Ton: Ludwig Heiß
  • Bauten: Hans Sohnle, Wilhelm Vorwerg
  • Kurzinhalt:
    Um seine ehemalige Braut Hilde wiederzufinden, läßt der Polizist Richard Haller sich nach München zur Feuerschutzpolizei versetzen. Bei einem Kontrollgang durch eine Chemiefabrik trifft Haller tatsächlich auf Hilde, die als Sekretärin des Fabrikchefs arbeitet. Obwohl beide merken, daß sie sich noch immer lieben, kommt es nicht zur erhofften Versöhnung, denn Hilde ist eifersüchtig auf eine Tänzerin ...
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    Um seine ehemalige Braut Hilde wiederzufinden, läßt der Polizist Richard Haller sich nach München zur Feuerschutzpolizei versetzen. Bei einem Kontrollgang durch eine Chemiefabrik trifft Haller tatsächlich auf Hilde, die als Sekretärin des Fabrikchefs arbeitet. Obwohl beide merken, daß sie sich noch immer lieben, kommt es nicht zur erhofften Versöhnung, denn Hilde ist eifersüchtig auf eine Tänzerin, mit der Richard sich getroffen hat, Haller wiederum sieht in dem zwielichtigen Herrn Wiedemann einen Nebenbuhler. Schließlich bekommt Haller heraus, daß Wiedemann ein Verbrecher ist, der einen Plan ausheckt, um Radium aus dem Safe des Fabrikchefs zu stehlen. Als Wiedemann eines Nachts den Safeschlüssel aus dem Chefbüro stiehlt, gerät durch einen dummen Zufall Haller in Verdacht, der Täter zu sein. Mit Mühe kann er seine Unschuld beweisen, doch auch Wiedemann läßt sich nichts nachweisen. Deshalb entschließt Haller sich, den Täter auf eigene Faust zu überführen. Er lauert Wiedemann nachts im Büro des Fabrikchefs auf, als dieser gerade den Safe ausräumen will. Es kommt zu einer dramatischen Konfrontation, in deren Verlauf die Fabrik in Flammen aufgeht - und Hilde droht, in den Flammen umzukommen...
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  • Produktion: Bavaria-Filmkunst GmbH
  • FSK-Freigabe: freigegeben ab 6(sechs)Jahren