Herbert Selpins propagandistischer NS-Spielfilm aus dem Jahr 1937 transportiert die Vorstellung einer verschworenen Gemeinschaft verschiedener Nationen gegen einen gemeinsamen Feind.
Der historische Abenteuerfilm spielt im Jahr 1900 zur Zeit des chinesischen „Boxeraufstands“ gegen die europäischen Kolonialisten. In einer Blockstation an der chinesischen Eisenbahn werden zwei europäische Telegrafisten erschossen. Um die Täter einzuholen, lässt Oberleutnant Brock den nächsten Zug anhalten und seine Reiterpatrouille samt Pferden nach Tientsin bringen. In ebendiesem Zug schmuggelt der chinesische Angestellte eines deutschen Fabrikanten für landwirtschaftliche Maschinen Granaten. Tu-Hang – in Wahrheit Anführer der Boxer – nutzt die Anwesenheit der Schwester des Fabrikanten, Maria, um einer Kontrolle der Ladung zu entgehen.
In Tientsin angekommen, lässt Maria sich überzeugen, die Kisten nach Peking zu bringen. Dort hält sich ihr alter Bekannter, der englische Offizier Cunningham, auf. Cunningham geht davon aus, Maria sei seinetwegen nach Peking gekommen, muss aber feststellen, dass Brock ihm zum Konkurrenten um die junge Frau geworden ist. Als die dank Tu-Hang gut bewaffneten Chinesen während einer englischen Festivität angreifen, müssen die beiden Rivalen ihre Differenzen überwinden und gemeinsam mit Soldaten anderer Nationen gegen die chinesischen Aufständischen kämpfen.
Im Gegensatz zu expliziteren Propagandafilmen verzichtet Selpins ALARM IN PEKING auf allzu plakative Schwarzweißmalerei der Figuren verschiedener Nationalitäten. Stattdessen wird sogar der Zusammenhalt von Nationen, gegen die typischerweise in nationalsozialistischen Filmproduktionen gehetzt wurde, in den Vordergrund gestellt.
Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht.
Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden.
Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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