Die junge Frau Hanna Heyt erkrankt an Multipler Sklerose. Ihr Mann Thomas, ein namhafter Arzt, forscht im Labor fieberhaft nach einer Medizin gegen die unheilbare Krankheit. Als diese Hannas Leben immer stärker beeinträchtigt, bittet sie zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt Bernard Lang um den Gnadentod. Als dieser ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, sie zu erlösen. Da Thomas' Forschungen keine Heilung in Aussicht stellen, entscheidet er sich dazu, seiner Frau ihren Wunsch zu erfüllen und verabreicht ihr ein tödliches Medikament. Dafür muss er sich kurz darauf vor Gericht verantworten.
Der von der nationalsozialistischen Regierung in Auftrag gegebene Propagandafilm ICH KLAGE AN ist die einzige Filmproduktion des Dritten Reichs, der sich direkt mit dem Thema der Euthanasie auseinandersetzt. Der Propagandafilm entstand unter der Federführung der „Kanzlei des Führers“ unter der Leitung von Philipp Bouhler.
Mit ICH KLAGE AN trug das NS-Regime seine rassenhygienischen Vorstellungen und die Idee der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ propagandistisch in die Bevölkerung, ohne diese im Film explizit zu erwähnen.
Das Drama verhandelt stattdessen das Thema der Euthanasie (aktiven Sterbehilfe, Tötung auf Verlangen) und dies fast ausschließlich auf der privaten Ebene des Ehepaares Heyt. Während des Gerichtsprozesses am Filmende wird die Diskussion auf eine philosophische, religiöse und politische Argumentation erweitert.
Die Thematik wird in ICH KLAGE als zeitloses Problem dargestellt, obwohl es politisch hoch aktuell war. Im Nationalsozialismus gab es kein explizites Sterbegesetz, sondern ein System aus rassenhygienischen Gesetzen und geheimen Erlassen, die den Mord an kranken und behinderten Menschen sowie von den Nazis als „lebensunwert“ eingestuften Menschen legitimierten. Im Zentrum standen die Zwangssterilisationen ab 1933 und die ab 1939 organisierte „Aktion T4“, die als Euthanasie getarnt zehntausende Morde ermöglichte.
"Die Schätzungen der Todeszahlen durch die „Euthanasie“-Programme der Nazis gehen weit auseinander – als gesichert gilt, dass die Opferzahl sechsstellig war. Alleine die „Aktion T4“ kostete bis zu ihrer Einstellung im September 1941 Schätzungen zufolge etwa 70.000 Menschen das Leben. In den folgenden Tötungsaktionen starben wohl mindestens 30.000 weitere behinderte und kranke Menschen. Auch kranke Zwangsarbeitende und Häftlinge in Konzentrationslagern wurden gezielt getötet. Insgesamt wurden im Rahmen der „Euthanasie“-Aktionen in ganz Europa etwa 200.000 bis 300.000 Menschen getötet, die als nicht rentabel oder nützlich für die Gesellschaft galten. Opfervertreter gehen von einer noch größeren Zahl aus." (bpb.de)
Vorbehaltsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
Von den Alliierten wurde Ich klage an 1945 als ein Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden. Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
Bild: Quelle - Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
Kinoseminar: Filmpropaganda
ICH KLAGE AN
Regie: Wolfgang Liebeneiner, DE 1941, 122 min, DCP, DF, mit Heidemarie Hatheyer, Paul Hartmann, Christian Kayßler
Einführung und Filmbesprechung: Christiane von Wahlert (Vorstand Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung), Seminarteilnahme ab 14 Jahren
Eintritt: 11€/10€ ermäßigt