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1966-HEUTE: HISTORIE DER STIFTUNG

1966-HEUTE: HISTORIE DER STIFTUNG

brandenburgertor

Der Filmstock der Murnau-Stiftung umfasst das sogenannte „reichseigene Filmvermögen“, das 1945 von den Alliierten beschlagnahmt und bis 1953 nach den Maßgaben eines Kontrollgesetzes von diesen verwaltet wird. Die Alliierten übergeben 1953 die Verwaltung des Filmstocks wieder der Bundesrepublik.

Im gleichen Jahr verabschiedet der Bundestag ein „Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des reichseigenen Filmvermögens“ (UFI-Entflechtungsgesetz), das eine rasche Privatisierung vorsieht.

Mit Verträgen, die ein Mitspracherecht der Bundesregierung vorsehen, für den Fall, dass die Filmstöcke weiter übertragen werden sollen, verkauft die Bundesrepublik 1956 den Filmstock an die neu gegründeten Firmen Bavaria Filmkunst und Universum Film.

1965 äußert der Bertelsmann Verlag, der 1962 die Universum Film übernommen hatte, seine Absicht, den Filmstock in die USA zu verkaufen.

Nach intensiven Gesprächen zwischen Bundesregierung, Bertelsmann und der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft - SPIO einigt man sich auf die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung bürgerlichen Rechts, die sowohl den Filmstock von Bertelsmann als auch von der Bavaria übernimmt. Die Stiftung erhält den Namen des deutschen Regisseurs der Stummfilmzeit, Friedrich Wilhelm Murnau, geb. Plumpe, aus Bielefeld.

Die finanziellen Mittel zum Ankauf werden der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft - SPIO von der Bundesregierung als Darlehen zur Verfügung gestellt, welches über einen längeren Zeitraum vollständig zurückgezahlt wird. Am 3.2.1966 wird beim Hessischen Minister des Inneren die Stiftungsurkunde unterzeichnet und am 23.5.66 erfolgt über den Staatsanzeiger die öffentliche Bekanntmachung.

Aufgrund der komplizierten rechtlichen Situation, der finanziellen Modalitäten, des hohen kulturellen und finanziellen Wertes des Stiftungsvermögens wird die Stiftung der Aufsicht eines Kuratoriums unterstellt. Dieses besteht aus 5 Vertretern der Filmwirtschaft und 5 Vertretern der öffentlichen Hand.
Die Vertreter der Filmwirtschaft kommen aus den Bereichen Produktion, Verleih, Kino, Technik und Filmexport. Die öffentliche Hand ist vertreten durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Bundesministerien des Inneren, Wirtschaft und Finanzen und durch das Auswärtige Amt. Inzwischen ist die öffentlich Hand durch 2 Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und einen Vertreter des Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten. Die Geschäfte der Stiftung führt ein hauptamtlicher Vorstand.

Gemäß ihren Satzungsbestimmungen hat die Murnau-Stiftung die Aufgabe, im Hinblick auf die kulturhistorische Bedeutung des deutschen Films

  • die Filmstöcke der aufgelösten ehemals reichseigenen Filmproduktions- gesellschaften (1895-1945),
  • die Rechte und das Filmmaterial der Universum Film AG aus der Zeit von 1956 bis 1962,
  • die Rechte und Filmmaterial zu sonstigen Filmen von kultureller oder historischer Bedeutung

zu erhalten, zu verwalten und im Interesse der Allgemeinheit – insbesondere zur Förderung der deutschen Filmkultur und Filmkunst – auswerten zu lassen.