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1933-1945: DRITTES REICH

Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 endet die freie Entfaltung künstlerischer Kräfte im deutschen Film. Unter der Ägide von Propagandaminister Joseph Goebbels, der sich zum ’Schirmherrn des deutschen Films’ ernennt, wird im Juli 1933 die Reichsfilmkammer gegründet, der alle Filmschaffenden angehören müssen. Davon ausgeschlossen sind gemäß der NS-Rassenideologie jüdische Filmschaffende. Dadurch verstärkt sich die seit dem Reichstagsbrand im Februar herrschende Emigrationswelle: Fritz Lang, Erich Pommer, Billy Wilder, Peter Lorre und viele andere verlassen das Land.

Ein neues Lichtspielgesetz unterwirft ab 1934 die gesamte deutsche Filmindustrie staatlicher Kontrolle: Von der Stoffauswahl über die Produktion bis zum Verleih. 1937 folgt die Verstaatlichung der Filmindustrie. Produziert werden vor allem Unterhaltungsfilme, aber auch Literaturverfilmungen und geschichtliche Portraits heroischer Persönlichkeiten. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs soll das Kino die Bevölkerung von Not, Leid sowie Verbrechen ablenken und sie bei Laune halten.
Doch auch die vermeintlich unpolitischen Spielfilme, weisen teils eine latente Neigung zur Verbreitung nationalsozialistischer Ideologien auf und müssen daher im Kontext dieser Zeit gesehen werden.

Besondere Bestimmungen gelten für die Propagandafilme, die 1945 von den Alliierten als Verbotsfilme klassifiziert werden. Dazu zählen unter anderem Filme wie JUD SÜSS (1940), KOLBERG (1945), HITLERJUNGE QUEX (1933), ICH KLAGE AN (1941) und OHM KRÜGER (1941), die eine deutlich rassistische, antisemitische, volksverhetzende und/oder kriegsverherrlichende Botschaft beinhalten.

Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung. 
Die heute sogenannten Vorbehaltsfilme sind nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben, jedoch sind diese Filme jederzeit - in den Räumen der Stiftung - für schulische, wissenschaftliche und produktionstechnische Zwecke zur Sichtung verfügbar.

Die vielfältigen und fortwährenden bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.