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Der höhere Befehl

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Historienfilm aus dem Jahre 1935
  • Deutsche Erstaufführung: 30.12.1935
  • Länge: 2536m 93min
  • Land: Deutschland
  • Regie: Gerhard Lamprecht
  • Drehbuch: Philipp Lothar Mayring, Kurt Kluge, Karl Lerbs
  • Kamera: Robert Baberske
  • Musik: Werner Eisbrenner, Hermann Schulenburg
  • Ton: Fritz Seidel
  • Bauten: Hans Sohnle, Otto Erdmann
  • Kurzinhalt:
    Offiziell ist Lord Beckhurst als harmloser Weinreisender "Schmidt" von Wien nach London unterwegs. In Wahrheit jedoch folgt er einem "höheren Befehl". Er ist ein Gesandter des englischen Königs, der helfen soll, mit Österreich und Preußen ein Bündnis gegen Napoleon zu schließen. Unterwegs lernt er die französische Schauspielerin Madame Martin kennen und nimmt sie in seiner Kutsche mit. Bei einem Z ...
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    Offiziell ist Lord Beckhurst als harmloser Weinreisender "Schmidt" von Wien nach London unterwegs. In Wahrheit jedoch folgt er einem "höheren Befehl". Er ist ein Gesandter des englischen Königs, der helfen soll, mit Österreich und Preußen ein Bündnis gegen Napoleon zu schließen. Unterwegs lernt er die französische Schauspielerin Madame Martin kennen und nimmt sie in seiner Kutsche mit. Bei einem Zwischenstopp im preußischen Perlenberg zieht er den Rittmeister von Droste ins Vetrauen, da er bis zur Grenze sicheres Geleit benötigt. Am Abend findet ein Ball statt, zu dem Beckhurst jedoch nicht erscheint. Von Droste erfährt, daß der Engländer verschwunden sei, ebenso wie Madame Martin. Überzeugt, daß Beckhurst entführt wurde, läßt von Droste die Französin aufspüren und nach Perlenberg zurückbringen. Sie bestreitet, etwas mit dem Verschwinden zu tun zu haben, dennoch läßt von Droste sie einsperren. Sein Verdacht bestätigt sich, als ein französischer Anwalt, der als Spitzel bekannt ist, auf die Freilassung von Madame Martin pocht. Schließlich kann von Droste durch einen Trick Beckhursts Verlies ausfindig machen. Beim Versuch, ihn zu befreien, kommt es zum entscheidenden Kampf.
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  • Produktion: Universum Film AG (Ufa)
  • FSK-Freigabe: freigegeben ab 6(sechs)Jahren