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Kinoseminar: Filmpropaganda

Die Alliierten klassifizierten einen Teil der deutschen Filme, die zur Zeit des Nationalsozialismus entstanden waren, 1945 als Verbotsfilme. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden. Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.

Wir zeigen diese Filme in regelmäßigen Abständen im Murnau-Filmtheater.

Am 29. März wird zum ersten Mal der NS-Propagandafilm GPU aus dem Jahr 1942 von Karl Ritter bei uns zu sehen sein. Wir zeigen den Vorbehaltsfilm mit einer Einführung und anschließenden Filmbesprechung von Christiane von Wahlert, Vorstand Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung.

Bild: Quelle Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung

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