Bild oben Mitte:
Nosferatu“ 1921
Bild unten links:
Der Kongress tanzt“ 1931

 

 
 

 
 


 

 

 

 

 
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Befreite Hände
(Spielfilm/Hauptfilm)

 

Liebesfilm aus dem Jahre 1939
Deutsche Erstaufführung: 20.12.1939
Länge: 2703m 99min
Land: Deutschland
Produzent: Curt Prickler
Regie: Hans Schweikart
Drehbuch: Erich Ebermayer, Kurt Heuser
Kamera: Carl Hoffmann, Heinz Schnackertz
Musik: Lothar Brühne
Ton: Karl Becker-Reinhardt
Bauten: Wilhelm Depenau, Ludwig Reiber

Darsteller:
Ewald Balser als Professor Wolfram
Otto Brefin als Pastor
Paul Dahlke als Thomsen
Vera Hartegg als Josefa
Erika Helmke als Carla
Luise Hohorst als Tante Mathilde
Brigitte Horney als Dürthen
Herbert Knoll als Portier im Wohnhaus
Albert Lippert als van Daalen, Kunsthändler
Alfred Maack als Gastwirt
Joachim Pfaff als Jens, Dürthens Sohn
Carl Raddatz als Joachim von Erken
Ernst Joachim Schlieper als Vorarbeiter Leutholdt
Georg Schmieter als Schlächter Harms
Erna Sellmer als Pastorin
Olga Tschechowa als Kerstin Thomas, Künstlerin
Hedwig Wangel als Frau Steinmann
Franz Weber als Diener Bergh
Eduard von Winterstein als von Erken, sen.

Kurzinhalt:
Dürthen, eine künstlerisch begabte Holzschnitzerin, lebt mit dem Gutsverwalter Thomsen zusammen. Sie leidet unter dieser unglücklichen Verbindung, denn eigentlich liebt sie Joachim, den Sohn des Gutsbesitzers. Um diesen Verstrickungen zu entgehen, nimmt sie das Angebot einer Kunsthändlerin an, in Berlin zu arbeiten. Doch auch hier findet sie keine Erfüllung, die stupide Arbeit langweilt sie. Erst in Italien fühlt sie sich frei und kann endlich mit Joachim zusammen ein Leben führen, das sie sich immer gewünscht hat. Da begegnet sie in Rom Prof. Wolfram, einem Bildhauer, und er macht ihr klar, daß zur Selbstverwirklichung auch die Arbeit als Künstlerin gehört. Erst durch Kreativität könne sie sich individuell voll entfalten. Dürthen verläßt Joachim und beginnt nun ein wirklich neues Leben.

"Befreite Hände": Erich Ebermayer

Produktion: Bavaria-Filmkunst GmbH, München
Verleih: Transit-Film GmbH
FSK-Freigabe: freigegeben ab 12(zwölf)Jahren

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