Bild oben Mitte:
Nosferatu“ 1921
Bild unten links:
Der Kongress tanzt“ 1931

 

 
 

 
 


 

 

 
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Der Zerbrochene Krug
(Spielfilm/Hauptfilm)

 

Komödie aus dem Jahre 1937
Deutsche Erstaufführung: 19.10.1937
Länge: 2348m 86min
Land: Deutschland
Produzent: Karl Julius Fritzsche
Regie: Gustav Ucicky
Drehbuch: Thea von Harbou
Kamera: Fritz Arno Wagner
Musik: Wolfgang Zeller
Ton: Hans Grimm
Bauten: Robert Herlth, Heinrich Weidemann

Darsteller:
Lina Carstens als Frau Marthe Rull
Gisela von Collande als Grethe, Magd
Paul Dahlke als Ruprecht
Erich Dunskus als Büttel
Elisabeth Flickenschildt als Frau Brigitte
Max Gülstorff als Licht, Gerichtsschreiber
Bruno Hübner als Veit Tümpel, ein Bauer, Ruprechts Vater
Emil Jannings als Adam, Dorfrichter
Käthe Kamossa als Eine Dorfbewohnerin
Friedrich Kayssler als Walter, Gerichtsrat
Lotte Rausch als Liese, Magd
Angela Salloker als Eve, Frau Rulls Tochter
Walter Werner als Ein Bedienter

Kurzinhalt:
In einem kleinen Dorf findet bei Richter Adam eine Verhandlung statt, die vom Gerichtsrat persönlich geleitet wird. Es geht um den zerbrochenen Krug der Witwe Rull, und für sie ist der Täter eindeutig Ruprecht, der Verehrer ihrer Tochter Eva. Wahrscheinlich ist das Malheur beim nächtlichen Einstieg in deren Zimmer passiert. Aber Ruprecht streitet alles ab. Richter Adam, der eigentliche Übeltäter, ist heilfroh, daß ihn niemand erkannt hat, und bietet seine ganze Redekunst auf, um Ruprecht zu verurteilen. Doch Eva weiß genau, daß es Adam war, der den Krug zerbrach, und daß es Ruprecht war, der ihn erwischt und verprügelt hat. Trotzdem erfindet der Dorfrichter immer wieder neue Ausreden, bis eine alte Frau mit seiner Perücke, die er bei dem Ausflug verloren hat, vor Gericht erscheint. Nun wissen alle, daß der Dorfrichter sich sein eigenes Urteil gesprochen hat, und unter dem Gespött der Leute wird er durch das ganze Dorf gejagt.

Nach dem gleichnamigen Bühnenstück von: Heinrich von Kleist

Produktion: Tobis-Magna Filmproduktion GmbH, Berlin
Verleih: Transit-Film GmbH
FSK-Freigabe: freigegeben ab 12(zwölf)Jahren

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