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Die Murnau-Stiftung verfügt über sämtliche Urheber- und damit
Verwertungsrechte ihres Bestandes. Mit diesem Rechtekatalog
geht ein erheblicher Klärungsbedarf einher. Oft ist
es zur Rechtsverteidigung notwendig, auf die umfangreichen,
zu jedem einzelnen Filmwerk vorhandenen Dokumente im Archiv
zurückzugreifen. Das gilt insbesondere, wenn es um
den Schutz vor illegalen in- und ausländischen Auswertungen
geht, die durch die technischen Kopier- und Verbreitungsmöglichkeiten
der neuen Medien leichter und häufiger werden.
Die Rechtsabteilung der Stiftung verwaltet dabei aber nicht nur die Rechte
und weist diese - nötigenfalls auch durch gerichtliche Schritte - nach, sie
engagiert sich auch für den Neu- und Nacherwerb von Rechten. Damit einher
gehen auch Vertragsgestaltungen zu Restaurierungsprojekten oder der Vertonung
von Stummfilmen sowie die Überprüfung der zunehmenden Anfragen zu Wiederverfilmungen.
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